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Entgangene Einkünfte des Sachwalters als außergewöhnliche Belastung
iFamZ 2010/115
Hat der Sachwalter wegen der schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen gem § 276 Abs 4 ABGB keinen Entschädigungs- oder Entgeltanspruch gegen den Pflegebefohlenen (§ 276 Abs 2 und Abs 3 ABGB), kann er die aufgewendete Zeit und Mühe nicht als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 geltend machen. Weil ihm keine tatsächliche Aufwendungen (Zahlungen) erwachsen sind, ist er nicht in seiner bei der Einkommensteuerbemessung zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Sachverhalt: Der Berufungswerber (Bw) ist vom BG Vöcklabruck in zwei Fällen zum Sachwalter bestellt worden und hat hiefür im Jahr 2008 Leistungen erbracht, für die ihm nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte in Sachwalterschaftssachen und Heranziehung der Tarifsätze gem AHK 2005 und RATG ein Leistungsentgelt von insgesamt 2.848,36 Euro zustehe.
(...)
Rechtliche Beurteilung: Der Bw führt die Entscheidung des , ins Treffen. In der genannten Entscheidung wurde die Berufung eines Abgabepflichtigen, der als Sachwalter seiner Mutter die Fahrtkosten (Kilometergeld und Maut) zur Pflegebefohlenen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hat, abgewie...