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Die Sachwalterschaft als außergewöhnliche Belastung im Steuerrecht
Aufwandersatz und entgangene Einnahmen im Lichte der Rechtsprechung
Die beiden in diesem Heft veröffentlichten Entscheidungen des unabhängigen Finanzsenats (UFS) vom , RV/0274-S/09, iFamZ 2010/114, 155 und vom , RV/0760-L/09, iFamZ 2010/115, 156, beschäftigen sich mit der Frage, ob und von wem Kosten, die durch die Sachwalterschaft entstanden sind, als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden können. Im Folgenden sollen die Entscheidungen und ihre Konsequenzen dargestellt werden.
I. Außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG
Gem § 34 Abs 1 EStG sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen – nach Abzug der Sonderausgaben – außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Abzugsfähig sind nur solche Belastungen die außergewöhnlich sind, dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Belastung darf nicht schon als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe geltend gemacht werden können (§ 34 Abs 1 EStG).
Außergewöhnlich ist eine Belastung nach § 34 Abs 2 EStG dann, wenn sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Die Außergewöhnlichkeit ist aber nicht statisti...