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SWK 2, 10. Jänner 2012, Seite 88

USt: Vorsteuerabzug

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Rechnung, die auch unter Einbeziehung von anderen Belegen, auf die in ihr hingewiesen wird, keine solche Angabe enthält, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen bloß im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat. – (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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