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SWK 2, 10. Jänner 2012, Seite 88
Schätzung: Sicherheitszuschlag
Der Sicherheitszuschlag als Schätzungsmethode muss sachlich und zeitlich in einer Beziehung zu den Aufzeichnungsmängeln stehen, auf die er sich gründet. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung Verfahrensvorschriften)
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