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Keine Exportverpflichtung nach der WanderarbeitnehmerVO
iFamZ 2010/100
§ 4 Z 2 UVG, VO (EWG) 1408/71
Es besteht keine Exportverpflichtung österreichischer Richtsatzvorschüsse nach Ungarn, wo Mutter und Kind wohnen, wenn der Vater, der früher in Österreich lebte und dessen Aufenthalt nun unbekannt ist, nicht als tätiger oder arbeitsloser Arbeitnehmer oder als Selbständiger in das österreichische System der sozialen Sicherung integriert ist.