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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 142

Obergrenze des Unterhalts

iFamZ 2010/89

§ 140 ABGB

Da auch bei einem sehr hohen Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters der Geldunterhalt nicht dazu dient, eine Vermögensbildung mit ungewissem Ansparziel zu ermöglichen, ist eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmende Obergrenze des Unterhalts („Luxusgrenze“; „Unterhaltsstopp“) einzuziehen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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