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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 129

Die Ausübung der gemeinsamen Obsorge nach Scheidung und Trennung

Ein Rechtsvergleich mit Deutschland

Astrid Deixler-Hübner

Seit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 2001 besteht auch in Österreich die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge über eheliche Kinder nach Scheidung – vorausgesetzt, die Eltern einigen sich, bei welchem Elternteil sich das Kind in Zukunft hauptsächlich aufhalten soll. Der folgende Beitrag untersucht einerseits dieses sog Eingliederungsmodell im Vergleich zum deutschen gemeinsamen Sorgerecht und widmet sich andererseits der Obsorge über uneheliche Kinder, insb in Hinblick auf die vom EGMR im Fall Zaunegger gg Deutschland für konventionswidrig befundene deutsche Rechtslage.

I. Obsorge über eheliche Kinder

A. Österreichische Rechtslage

1. Überblick

Verheiratete Eltern üben die Obsorge über die Kinder gemeinsam aus und haben bei Erfüllung dieser Verpflichtung im Innenverhältnis einvernehmlich vorzugehen (§ 144 ABGB). Die Obsorgeverpflichtung betrifft sowohl die Pflege und Erziehung des Kindes als auch die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung. Während in den meisten ausländischen Rechtssystemen – wie zB in Deutschland – eine gemeinsame Obsorge nach der Scheidung zum Teil schon viel früher zulässig war, besteht in Österreich die Möglichkeit einer gemeinsamen Obsorge nach der S...

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