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Änderung des Personenstands bei Transsexualität erfordert keine operativen Maßnahmen
iFamZ 2010/86
§ 16 PStG
Zur Vorgeschichte sowie zur Rechtslage genügt der Verweis auf das Erkenntnis vom , 2008/17/0054, iFamZ 2009/138, 196. Mit diesem hat der VwGH den Bescheid der belangten Behörde vom wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und unter Hinweis auf seine Rsp ausgesprochen, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist.
Im nunmehr fortgesetzten Verfahren hat die belangte Behörde ein neurologisch psychiatrisches Gutachten eingeholt. In diesem geht die Gutachterin davon aus, dass die Diagnose Transsexualismus zu stellen sei, wenn der Wunsch bestehe, als Angehöriger des anderen anatomischen Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden; dies gehe meist mit einem Gefühl des Unbehagens und der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es bestehe der Wunsch nach hormoneller und chirurgischer Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht so weit wie möglich anzugleichen. Als diagnostische Leitlinie für die transsexue...