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SWK 2, 10. Jänner 2012, Seite 83

Die Forschungs- und Bildungsprämie im Jahresabschluss

Besonderheiten im Steuerrecht, nach UGB und IFRS

Gerald Moser

Forschungs- und Bildungsaufwendungen der Unternehmen sind gesamtwirtschaftlich wünschenswert und werden daher u. a. durch entsprechende Prämien gefördert, wobei ab 2011 die Förderung im Bereich der Forschung ausschließlich auf die Forschungsprämie umgestellt wurde. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung stellt sich die Frage der Behandlung in Bilanz und G&V und der zeitlichen Berücksichtigung der Prämien. Auf die Besonderheiten der Geltendmachung im Steuerrecht, UGB und den IFRS soll in der Folge eingegangen werden.

1. Forschungsprämie

Eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % kann von Aufwendungen im Sinne des § 108c Abs. 2 EStG geltend gemacht werden. Der nunmehr von 8 % auf 10 % erhöhte Satz gilt gemäß Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Mit diesem Zeitpunkt sind auch die bisherigen Forschungsfreibeträge ausgelaufen.

2. Bildungsprämie

Die Bildungsprämie von 6 % der Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8 EStG kann geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen nicht Basis eines Bildungsfreibetrags nach § 4 Abs. 4 Z 8 EStG sind. Im Bereich der Bildung besteht weiterhin die Dualität von Prämie und Freibetrag.

3. Einordnung in den IFRS

In den IFRS sind die entsprechenden Prämien als „Aufwandszuschüsse der ö...

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