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Zuständigkeit in Ehescheidungssachen
iFamz 2010/40
Art 3 VO Brüssel IIa
, Hadadi
Ehegatten, die ihren Aufenthalt in Frankreich haben und beide die französische und die ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, können bei den Gerichten beider Mitgliedstaaten auf Scheidung klagen.
1. Ausgangsverfahren und Vorlagefragen
Die Ehegatten Frau Mesko und Herr Hadadi sind beide sowohl ungarische als auch französische Staatsbürger und wohnen beide in Frankreich. Herr Hadadi klagte vor dem Pester Gericht auf Scheidung, Frau Mesko später vor jenem in Meaux. Nach Rechtskraft des ungarischen Scheidungsurteils erklärte das französische Erstgericht die dortige Scheidungsklage für unzulässig, was die zweite Instanz abänderte. Aufgrund der Kassationsbeschwerde des Herrn Hadadi hat die Cour de Cassation das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art 3 Abs 1 Buchst b VO Brüssel IIa dahin gehend auszulegen, dass, wenn die Ehegatten sowohl die Staatsangehörigkeit des Staates des angerufenen Gerichts als auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, der Staatsangehörigkeit des Staates des angerufenen Gerichts der Vorrang einzuräumen ist?
Fall...