Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum internationalen Erbrecht
Inhaltliche Neuerungen und mögliche Folgen für Österreich
Die Europäische Kommission hat am einen Verordnungsvorschlag für das internationale Erbrecht vorgelegt. Der folgende Artikel gibt einen ersten Überblick über den Inhalt des Entwurfs und seine möglichen Folgen für Österreich.
I. Einleitung – bisherige Rechtslage
Das Erbrecht ist vom Anwendungsbereich der bestehenden Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts weitgehend ausgenommen. Das Haager Erbrechtsübereinkommen trat nie in Kraft. Das internationale Erbrecht wird daher weitgehend durch bilaterale Verträge, das Haager Testamentsabkommen (zur Testamentsform) und nationales Recht (§ 106 JN, §§ 28 ff IPRG, §§ 79 ff EO) bestimmt. Gerichtsstandsvereinbarungen im Verlassenschaftsverfahren und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts sind unzulässig.
Das Fehlen einschlägiger internationaler Bestimmungen hat bisher zu einer Reihe von Problemen, wie etwa der Nachlassspaltung oder konkurrierenden Verlassenschaftsverfahren mit unterschiedlichen Ergebnissen, geführt. Diese soll die VO lösen.
II. Hintergrund – bisherige Entwicklung
Die Europäische Kommission (EK) legte im Jahr 2006 das Grünbuch Erb- und Testamentrecht vor. Dieses folgte in weiten Teilen einer von der EK in Auftrag gegebenen Studie des Deutschen Notarsinstituts. Die Stellung...