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Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter
iFamz 2010/21
Die Entscheidung, dass die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter schon deshalb notwendig sei, weil keine andere geeignete Person vorhanden sei und die Abwicklung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Betroffenen bevorstehe und daher besondere Rechtskenntnisse vom Sachwalter gefordert seien, hält sich im Rahmen der Rsp und ist im Einzelfall nicht zu beanstanden.