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Obsorgezuteilung nach Scheidung – Einzelfallbezogenheit
iFamz 2010/15
Die Entscheidung, welcher der beiden Elternteile unter dem Aspekt des Kindeswohls für die zwei- bzw sechsjährigen Töchter besser zur alleinigen Obsorge geeignet ist, stellt aufgrund der Einzelfallbezogenheit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG dar (RIS-Justiz RS0007101 mwN).
Die Ausführungen des Vaters, der sich gegen die implizite Annahme eines „mütterlichen Privilegs“ wendet, dass der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache Hoffmann gg Österreich widerspreche, weichen insofern vom festgestellten Sachverhalt ab, als iW doch von besseren Betreuungsmöglichkeiten bei der Mutter ausgegangen werden kann.