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Auch deutsche Staatsangehörige, die in Österreich studiert, kann in Österreich lebendem Kind Vorschussanspruch vermitteln, aber nachrangig nach Beschäftigungsstaat des Vaters
iFamz 2010/11
VO (EWG) 1408/71
Sachverhalt: Der am geborene Neo Meteo B ist – ebenso wie die Mutter – deutscher Staatsangehöriger und lebt in Österreich (die Mutter studiert in Österreich). Der Vater ist spanischer Staatsbürger und lebt in Spanien. Das Erstgericht gewährte Vorschüsse nach § 4 Z 5 UVG; das Rekursgericht änderte im antragsabweisenden Sinn ab. Der OGH hob die Beschlüsse der Vorinstanzen zur Verfahrensergänzung auf.
Rechtliche Beurteilung: Staatsbürger von EU-Mitgliedstaaten und von EWR-Vertragsstaaten, die an einer österreichischen Universität (Hochschule) ordnungsgemäß inskribiert sind, unterliegen wie österreichische Staatsbürger der Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit i ASVG. Der persönliche Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 ist nach ihrem Art 2 eröffnet, wenn der Antragsteller als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers oder Selbständigen oder auch einer Studierenden anzusehen ist.
Im vorliegenden Fall fehlt es an eindeutigen Feststellungen, ob der Vater seit dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Unterhaltsvorschüsse in Spanien als unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als arbeitsloser Arbeitnehmer sozialversichert ist. Weiters sind Feststell...