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iFamZ 1, Jänner 2010, Seite 22

Keine Diskriminierung des in Österreich lebenden deutschen Kindes, wenn es keinen Unterhaltsvorschuss auf die Geldunterhaltspflicht seines portugiesischen Vaters erhält

iFamz 2010/10

Art 12 EG, VO (EWG) 1408/71

Sachverhalt: Der Minderjährige und seine Mutter, die im gemeinsamen Haushalt in Wien leben, sind deutsche Staatsbürger. Der Vater, der portugiesischer Staatsbürger ist und in Deutschland lebt, ist aufgrund eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses eines deutschen Amtsgerichts zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 257 Euro an den Minderjährigen verpflichtet. Die Mutter arbeitet in Österreich nicht. Das Erstgericht sprach die begehrten Titelvorschüsse zu, das Rekursgericht änderte iS einer Antragsabweisung ab. Der OGH gab dem Revisionsrekurs des Kindes nicht Folge.

Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall besteht kein Anlass für die Annahme einer unmittelbaren Diskriminierung des Kindes aufgrund seiner Staatsangehörigkeit. Nach den Kollisionsnormen der VO (EWG) 1408/71 ist grundsätzlich das Recht des Mitgliedstaats anwendbar, in dem der Arbeitnehmer oder Selbständige beschäftigt ist, der die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 begründet. Dabei vermag sowohl die Rechtsstellung des Vaters als Arbeitnehmer als auch jene der Mutter als Arbeitnehmerin iSd VO die Anwendung dieser VO zu begründen.

Im vorliegenden Fall unterliegt der V...

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