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Regelung der Entschädigungsansprüche von Sachwaltern verfassungskonform
iFamz 2010/4
§ 276 Abs 1 und 4 ABGB, Art 5 StGG
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Vor dem LG Feldkirch sind mehrere Verfahren über Entschädigungsansprüche von Sachwaltern gem § 276 ABGB anhängig. In deren Rahmen sind bei diesem Gericht Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit von § 276 Abs 1 dritter Satz idF SWRÄG 2006, BGBl I 2006/92, entstanden. Es sah sich daher veranlasst, gem Art 89 Abs 2 B-VG Anträge auf Aufhebung dieser Bestimmung zu stellen.
Der VfGH wies die Anträge ab und führte iW begründend aus: Den Schutz des Art 5 StGG genießt jedes vermögenswerte Privatrecht (VfSlg 8.201/1977 ua). Nach der stRsp des VfGH (VfSlg 6.780/1972 und die dort angeführte Vorjudikatur: ua, VfSlg 12.227 ua) gilt der erste Satz des Art 5 StGG auch für Eigentumsbeschränkungen. Der Gesetzgeber kann aber angesichts des in Art 1 des 1. ZPEMRK enthaltenen Gesetzesvorbehalts Eigentumsbeschränkungen verfügen, sofern er dadurch nicht den Wesensgehalt des Grundrechts der Unversehrtheit des Eigentums berührt oder in anderer Weise gegen einen auch ihn bindenden Verfassungsgrundsatz verstößt (VfSlg 9189/1981 ua), soweit die Eigentumsbeschränkung im öffentlichen Interesse liegt (VfSlg 9911/1983 ua) und nicht unverhältnismäßig ist (, VfSlg 13.587/1993 ua).
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