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„Fürsorgerische Freiheitsentziehung“ Minderjähriger – eine verfassungsrechtliche Gratwanderung?
Schon die schillernden Begriffe, die unser aktuelles Schwerpunktthema begleiten, machen eine rasche verfassungsrechtliche Orientierung nicht leicht: Zwischen einer „geschlossenen Unterbringung“, einem „erlebnispädagogischen Projekt“ auf einem abgeschiedenen Bauernhof und sonstigen „Chill-out-Räumen“ entfaltet sich eine breite Palette von Maßnahmen, die vielleicht ein gemeinsames pädagogisches Ziel haben mögen, aus grundrechtlicher Sicht aber eine differenzierte Betrachtung verlangen. Welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen solche – mehr oder weniger zwangsbehafteten – Erziehungsmaßnahmen genügen müssen, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen der Maßnahme, ihrer konkreten Ausgestaltung, ihrer Zielsetzung und der Intensität des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtssphäre des Minderjährigen ab.
Unfreiwillige (auch freiheitsentziehende) staatliche Erziehungsmaßnahmen gegenüber Minderjährigen sind von Verfassung wegen nicht schlechthin ausgeschlossen. Die Herausforderungen – und die Grenzen – liegen jedoch im Detail: Sind die gesetzlichen Grundlagen im Sinn des Bestimmtheitsgebots ausreichend – und das heißt auch: über den Appell auf das vage „Kindeswohl“ hinausgehend – dete...