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Einbringung einer Privatverbindlichkeit in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
BFH bejaht Werbungskosten und verneint Gestaltungsmissbrauch
Das Einbringen eines Grundstücks gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ist insoweit ein Anschaffungsvorgang, als sich dadurch die Anteile der Gesellschafter gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben. Auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Gesellschaft als Gegenleistung vom einbringenden Gesellschafter übernimmt, und zwar auch dann, wenn dieser die Verbindlichkeit zur Finanzierung eines privat genutzten Gebäudes aufnahm, zählt zu den Anschaffungskosten.
1. Sachverhalt
An einer Personengesellschaft (GesbR) mit dem Zweck der Vermietung eines Mehrfamilienhauses, das bis dahin dem Ehegatten allein gehört hatte, waren der Gatte mit 10 % und seine Gattin mit 90 % beteiligt. Der Gatte hatte das Grundstück mit darauf lastenden Grundpfandrechten und insgesamt sechs Darlehen, inklusive zweier Kredite, die er zur Finanzierung des in seinem Eigentum befindlichen, selbst genutzten Einfamilienhauses aufgenommen hatte, in die GesbR gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einzubringen. Die Darlehen wurden auf die GesbR umgeschrieben, die sie nunmehr zu bedienen hatte.
Die GesbR ging aufgrund der ü...