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Gerichtskommissionsgebühr für die Amtsbestätigung über die Vertretungsbefugnis des Erben
FamZ 23/07
§ 17 GKTG
LG St. Pölten , 10 R 23/06v
Wie schon das LG Salzburg (FamZ 23/06) und das LGfZRS Wien (NZ 2006/31) geht auch das LG St. Pölten davon aus, dass dem Gerichtskommissär für die Ausstellung einer Amtsbestätigung über die Vertretungsbefugnis des Erben gem § 172 AußStrG nF eine Gebühr nach § 17 GKTG zusteht.