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Die Highlights aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2011
Jahreszwölftel an Stelle des Jahressechstels bei Bauarbeitern
Mit , BMF-010222/0229-VI/7/2011, wurden gesetzliche Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2011 und des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2011 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 in der Fassung des 2. Wartungserlasses 2011 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Wartungserlasses dargestellt. Die Punkte 1. bis 9. behandeln schwerpunktmäßig Themen, die insbesondere (nicht ausschließlich!) für die Personalverrechnung relevant sind. Im Anschluss daran werden jene Aussagen dargestellt, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.
1. Begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988
1.1. Übersicht der jeweils anzuwendenden Rechtslage (Rz. 54a)
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Jahre | Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmung § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 | Rz. in den LStR 2002 |
2010 und d... |