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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 33

Anpassungserfordernisse im Unterbringungsrecht

Eine Bestandsaufnahme aus Sicht eines Unterbringungsrichters

Arno Engel

Das am in Kraft getretene Unterbringungsgesetz befindet sich nun schon seit über fünfzehn Jahren in Geltung. Damit ist es an der Zeit, zu überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen mit der neueren Rechtsentwicklung noch Schritt halten.

I. Einleitung

Zurückhaltung ist für moderne Gesetzgeber eine Tugend. Wenn ein Gesetz längere Zeit hindurch nicht novelliert wird, werden die Rechtsanwender und die von der Anwendung des Gesetzes Betroffenen mit den gesetzlichen Vorgaben immer besser vertraut; Auslegungsfragen können durch Rsp und Lehre aufgearbeitet und geklärt werden. So entsteht im Laufe der Zeit Rechtssicherheit. Allerdings kann man es - wie mit jeder Tugend - auch mit der Zurückhaltung bei Gesetzesnovellen übertreiben. Geänderte Rahmenbedingungen erfordern bisweilen eine gesetzliche Anpassung, deren Unterbleiben die Rechtsanwendung erst recht schwierig macht.

Beides trifft im Unterbringungsrecht zu. Seit 15 Jahren im Kern unverändert in Geltung, hat sich das UbG in der Praxis ausgezeichnet bewährt. Es gewährleistet gleichermaßen einen effizienten Rechtsschutz für Patienten der Psychiatrie wie auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. In Einzelaspekten allerdings halten die Bestimm...

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