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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 28

Problemfelder im UbG aus psychiatrischer Sicht

Diskussion und Lösungsansätze

Christian Geretsegger

Das Unterbringungsgesetz (UbG) wurde im Jahr 1991 in Österreich eingeführt und damals von der Mehrheit der Psychiater eher ablehnend betrachtet. In den ersten Jahren gab es auch erhebliche Auseinandersetzungen zwischen der Ärzteschaft und den Patientenanwälten. In der Zwischenzeit ist das UbG ein fester Bestandteil der stationären psychiatrischen Versorgung; es gibt wohl nur mehr sehr wenige, die es grundsätzlich ablehnen.

Gewandelt hat sich allerdings in diesen 15 Jahren auch die Psychiatrie durch modernere Behandlungsmethoden, durch einen enormen wissenschaftlichen Schub, den dieses Fach in den letzten 10 bis 15 Jahren erfahren hat, sowie durch strukturelle Änderungen. Dadurch haben sich nicht nu die Behandlungsmöglichkeiten geändert, sondern auch der Stellenwert der Psychiatrie im Reigen der medizinischen Fächer. Allerdings hat sich auch die Zahl der Aufnahmen vervielfacht bei gleichzeitig erheblich reduzierter Bettenkapazität. Dies bringt naturgemäß kürzere Aufenthaltsdauern mit sich, die nicht immer unbedingt zum Wohle des einzelnen Patienten sind.

Diesen wissenschaftlichen, inhaltlichen, therapeutischen und organisatorischen Veränderungen in der Psychiatrie trägt das UbG nicht immer ganz Rechnung....

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