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1991-2006: Neue Entwicklungen der Psychiatrie bewirken neue UbG-Perspektiven
Ein psychiatrischer Erfahrungsbericht
In tausenden Gesprächen, Verhandlungen und Erstanhörungen im Rahmen der UbG-Praxis haben Richterinnen, Patientenanwältinnen und Psychiaterinnen seit 1991 einen langen Weg aufeinander zu absolviert: Der Umgangston der beteiligten Berufsgruppen hat sich entspannt von einem hochaufgeheizten, emotionalisierten Klima 1991 zur weitgehend pragmatisch-kühlen Normalität im Jahr 2006. 1991 wurden dramatische, apokalyptische Ängste der Psychiaterinnen laut: Durch das UbG werde die Behandlung ganzer Patientengruppen weitgehend unmöglich gemacht, und die Betroffenen seien der Verelendung und dadurch dem Suizid preisgegeben. Demgegenüber standen massiv überzogene Hoffnungen und Erwartungen seitens vieler Patientenanwältinnen: Endlich würden die Patienten aus den Klauen der sie entrechtenden Psychiaterinnen durch das UbG befreit werden können.
I. Unterschiedliche Sichtweisen
Wie wir heute wissen, war die Realität der letzten 15 Jahre weit weniger dramatisch.
1992 gab es noch Patientenanwältinnen, die fest davon überzeugt waren, dass psychische Erkrankungen erst durch die Psychiatrie hervorgerufen würden und eine Erfindung der psychiatrisch Tätigen zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze seien.
Umgekehrt wu...