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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 22

15 Jahre Unterbringungsgesetz

Eine kritische Würdigung

Christian Kopetzki

Mit der Reform des Unterbringungsrechts im Jahre 1990 wurde - nach jahrzehntelangen Vorarbeiten - eine der letzten rechtsstaatlichen Lücken im Bereich der Anstaltsverhältnisse des Gesundheitsrechts geschlossen und zugleich für den Sektor der stationären Psychiatrie ein den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Großen und Ganzen entsprechendes Regelungs- und Kontrollinstrumentarium für Zwangsmaßnahmen geschaffen. Wesentliche Impulse kamen dabei aus der Neufassung des Grundrechts auf persönliche Freiheit durch das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, das zeitlich zugleich mit dem UbG in Kraft trat, sowie aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die den Freiheitsschutz nach Art 5 EMRK in wesentlichen Punkten präzisiert und konkretisiert hat.

I. Grundkonzept

Das Unterbringungsrecht folgt einem klaren Grundkonzept, nämlich der gesetzlichen Legitimierung und Limitierung von Zwang und der Schaffung eines verfassungskonformen Ausgleichs zwischen den konfligierenden Rechtsgütern der persönlichen Freiheit einerseits und der Interessen der ...

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