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Unterhaltsreduktion bei beträchtlicher Mitbetreuung des Kindes
FamZ 4/07
Wenn das Kind unter Berücksichtigung des Ferienbesuchsrechts insgesamt zu einem Drittel der Zeit vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil mitbetreut wird, ist eine Reduktion des Unterhalts um 20 % vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses). Nach der Judikatur kann ein Besuchstag pro Woche als unterhaltsneutral angesehen werden; für jeden weiteren Tag ist eine Minderung um 10 % angemessen.