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iFamZ 2, März 2010, Seite 87

Vorsorgevollmacht und Grundbuch

iFamZ 2010/62

§§ 32 Abs 2, 94 Abs 1 Z 2 erster Fall GBG

Soll entgegen einem Belastungsverbot ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen werden, muss die ausdrückliche Zustimmung des Verbotsberechtigten beigebracht werden. Wird die Zustimmung durch einen Vorsorgebevollmächtigten abgegeben, gehört die Vorsorgevollmacht selbst zu den grundbücherlichen Eintragungsgrundlagen.

Für die Grundbuchseintragung muss die Zustimmungsbefugnis von der Vorsorgevollmacht umfasst sein und eine Bestätigung über das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht vorgelegt werden. Auch wenn die Eintragung der Vorsorgevollmacht in das ÖZVV nur deklarative Wirkung entfaltet, liegen ohne Vorlage der Bestätigung gegründete Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit des Vertreters zur Verfügung über den Gegenstand vor, die einer Eintragung entgegenstehen.

Sachverhalt: Die Erstantragstellerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 241 GB, bestehend aus dem Grundstück Nr 577/24. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot für Maria Irmfried G, einverleibt. Der Zweitantragsteller ist bücherlicher Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 194 GB, b...

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