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iFamZ 2, März 2010, Seite 75

Anspannung bei Investition des ererbten Vermögens in eine Schafzucht

iFamZ 2010/45

§ 140 ABGB

Sachverhalt: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die 1997 und 1999 geborenen Kinder ab auf 418 Euro bzw 352 Euro. In die Unterhaltsbemessungsgrundlage bezog es zusätzlich zu dem jährlichen Nettoeinkommen von 18.400 Euro, das der Vater im Jahr 2008 als Lehrer erzielte, eine fiktive jährliche Nettorendite von rund 8.000 Euro ein, die der Vater bei konservativer Veranlagung aus einem ererbten Vermögen von mindestens 204.000 Euro (das er tatsächlich in die Aufnahme einer Schafzucht investierte) erzielen könnte. Das Rekursgericht bestätigte die Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung. Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters mangels einer erheblichen Rechtsfrage zurück.

Zur Unterhaltsbemessungsgrundlage zählen fiktive Erträgnisse eines – auch im Erbweg erworbenen (RIS-Justiz RS0047397) – Vermögens, die der Unterhaltspflichtige bei möglichst erfolgversprechender Anlage des Kapitals zumutbarerweise erzielen kann (; RIS-Justiz RS0047643). Für die Anspannung auf ein tatsächlich nicht erzieltes Einkommen genügt die leicht fahrlässige Herbeiführung des Einkommensmangels, indem der Unterhaltspf...

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