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iFamZ 2, März 2010, Seite 74

Einbeziehung des von der geldunterhaltspflichtigen Mutter bezogenen Kinderbetreuungsgeldes in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2010/44

§ 140 ABGB, § 42 KBGG

Sachverhalt: Die drei Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung des Vaters; die Mutter ist zu Geldunterhalt verpflichtet. Sie ist für drei weitere Kinder obsorgepflichtig, die in ihrem Haushalt leben und für die sie Naturalunterhalt leistet. Nach der Geburt der jüngsten Kinder (Zwillinge) bezieht sie monatlich rund 654 Euro an Kinderbetreuungsgeld. Sie begehrt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber den drei Kindern aus erster Ehe, weil sie als Kinderbetreuungsgeldbezieherin als einkommenslos gelte.

Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte. Der OGH, der in dem Verfahren einen Gesetzesprüfungsantrag in Bezug auf § 42 KBGG an den VfGH gestellt hatte, gab dem Revisionsrekurs der Mutter nicht Folge.

Rechtliche Beurteilung: Im Hinblick auf die Entscheidung des VfGH kann § 42 KBGG iSd stRsp so ausgelegt werden, dass auch öffentlich-rechtliche Leistungen wie das ein Einkommen des Elternteils ersetzende Kinderbetreuungsgeld in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind (RIS-Justiz RS0047456).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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