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ASoK 2, Februar 2019, Seite 76

Voraussetzungen des Verfallseinwands

1. Die Rechtsprechung, dass ein Dienstgeber, der seiner kollektivvertraglichen Verpflichtung zur monatlichen Lohnabrechnung nicht nachgekommen ist, gegen Treu und Glauben verstoße, wenn er sich auf eine Verfallsklausel im Kollektivvertrag beruft, ist nicht dahin gehend zu verstehen, dass die Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung ohne Weiteres und immer dem Arbeitgeber das Recht nimmt, den Verfall von Ansprüchen einzuwenden. Ein allgemeiner Rechtssatz, dass sich der Arbeitgeber immer dann nicht auf die Verfallsklausel aus einem Kollektivvertrag berufen könne, wenn er selbst gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe, besteht nicht.

2. Die Berufung auf eine für sich allein betrachtet noch nicht sittenwidrige Verfallsklausel kann lediglich unter gewissen weiteren Umständen sittenwidrig sein. Dies ist etwa dann der S. 77Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt. Für den Einwand, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines A...

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