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iFamZ 3, September 2006, Seite 177

Teileinklagung von Pflichtteilsansprüchen ist möglich

FamZ 67/06

§§ 762 ff ABGB

Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des § 1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsächlich höheren Wert eines Nachlassgegenstands im allein maßgeblichen Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung“.

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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