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iFamZ 3, September 2006, Seite 137

Kein Kostenersatz im Vorschussbewilligungsverfahren

FamZ 49/06

§§ 78, 101 Abs 2 AußStrG; § 10 UVG

Auch nach dem neuen Außerstreitrecht kommt ein Kostenersatz im Unterhaltsvorschussgewährungsverfahren nicht in Betracht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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