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Ehe ohne Grenzen
Rechtsfragen rund um binationale Partnerschaften
Lebenspartner mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften können bei der Verwirklichung ihres Zusammenlebens vor verschiedensten rechtlichen Hürden stehen. Eine davon ist die Notwendigkeit der Einhaltung fremdenrechtlicher und niederlassungsrechtlicher Bestimmungen jenes Staates, in dem die Partner ihr gemeinsames Leben verwirklichen wollen – der Partner, der nicht Staatsbürger dieses Staates ist, muss die fremden- und niederlassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
I. Verfassungsrechtlicher Kontext
Nicht erst seit der umfassenden Novellierung des österreichischen Fremdenrechts im Jahr 2005 („Fremdenrechtspaket“) ist die Thematik binationaler Partnerschaften in Österreich Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die komplexen fremdenrechtlichen Möglichkeiten, eine solche Partnerschaft zu führen, unterliegen stetigen Veränderungen und sind außerdem im grundrechtlichen Kontext zu betrachten: Die verfassungsrechtliche Schranke für fremdenrechtliche Restriktionen iZm Familien- und Privatleben stellt Art 8 EMRK (Grundrecht auf Privat- und Familienleben) dar. Art 8 EMRK schützt das Familienleben, dh die Möglichkeit der Familienmitglieder, wechselseitig die Gesellschaft d...