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Kurzinfo
Aktuelle Spezialzuständigkeiten des OGH in Familiensachen
Mit der Geschäftsverteilung für das Jahr 2011 wurden beim OGH einige neue Spezialzuständigkeiten etabliert. Insgesamt für folgende im weitesten Sinne familienrechtliche Angelegenheiten ist der jeweils ausgewiesene Senat als „Fachsenat“ allein zuständig.
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Fachzuständigkeit | Senat |
---|---|
Rechtssachen nach §§ 81 ff EheG und §§ 34 ff EPG, nach §§ 98 ff ABGB und § 11 EPG sowie auf solche Verfahren bezogene EV | 1 |
Klagen nach der EO | 3 |
Fragen des Höferechts Verfahren nach dem HKÜ einschließlich Verfahren nach Art 10, 11 VO Brüssel IIa | 6 |
7 | |
Rechtssachen nach dem UVG | 10 |