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Keine Anspannung des Unterhaltspflichtigen auf ein während des Krankenstands versäumtes Arbeitseinkommen
iFamZ 2011/53
Der als medizinisch-technischer Assistent ausgebildete Vater ist aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht voll arbeitsfähig und nur eingeschränkt vermittelbar. Aufgrund seines Alters und mangels freier Arbeitsplätze war es dem Vater nicht möglich, ab Herbst 2007 einen Arbeitsplatz als medizinisch-technische Fachkraft zu finden. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ab ) war der Vater ab wegen Bandscheibenvorfällen im Krankenstand. Bei intensiver Arbeitsplatzsuche wäre es ihm möglich gewesen, ab einen Arbeitsplatz als Ordinationsgehilfe oder Botenfahrer zu erlangen. Damit hätte er in den Jahren 2007 bis 2009 ein monatliches Durchschnittseinkommen von ca 1.200 bis 1.300 Euro erzielen können. Ab bezog der Vater (bis zur Höchstdauer von einem Jahr) Krankengeld und anschließend wieder Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe. Mittlerweile wurde ihm eine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt.
Der Vater beantragte die Herabsetzung des Unterhalts ab auf ein seinem tatsächlichen Einkommen entsprechendes Maß.
Das Erstgericht und das Rekursgericht spannten den Vater auf das Einkommen als Ordinationsgehilfe oder Botenfahrer an, weil er nicht gänzlich ar...