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8. Englischsprachig-deutschsprachige Richterkonferenz 2010 in Berlin
Bericht samt Schlussfolgerungen und Entschließungen
Im Zweijahresrhythmus, alle geraden Jahre, findet eine englischsprachig-deutschsprachige Richterkonferenz (Anglophone/Germanophone Judicial Family Law Conference) zum Familienrecht statt. Ein schönes äußeres Zeichen des Erfolgs ist es, dass an der nunmehr achten Konferenz erstmals auch die Schweiz als Vollmitglied teilnahm.
I. Ort und Teilnehmer
Die achte Konferenz fand von 8. bis im Bundesministerium der Justiz in Berlin statt, organisiert von Ministerialrat Rolf Wagner (deutsches BMJ) und seinem Team, Lord Justice Mathew Thorpe (Vereinigtes Königreich), Michael Schöll (Schweizer Bundesamt für Justiz) und Robert Fucik (österreichisches BMJ). 65 Teilnehmer versammelten sich im Konferenzsaal des BMJ. Sie stammten aus den Ländern England und Wales, Schottland, Irland, den Niederlanden, Schweiz, Deutschland, Österreich und dem neu gewonnenen – auch deutschsprachigen – Gastland Italien (Bozen). Unter den Teilnehmern befanden sich Professoren, Höchstrichter, Richter, Beamte und Anwälte, insb die Vorsitzende des familienrechtlichen Senats des deutschen BGH, schweizerische und österreichische Höchstrichter und die Professoren Dagmar Coester-Waltjen und Michael Coester.
II. Das Programm
Der ...