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Ein einheitliches Güterkollisionsrecht der EU
Mehr Rechtssicherheit für internationale Paare
Der folgende Beitrag soll die in den VO-Vorschlägen der EU über international-privat- und verfahrensrechtliche Aspekte des Ehegüterrechts und des Güterrechts eingetragener Partnerschaften enthaltenen Bestimmungen zur internationalen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht und zur Anerkennung kurz skizzieren und mögliche Kritikpunkte und Verbesserungspotenziale aufzeigen.
I. Allgemeines
A. Bedarf und Entwicklung einer Regelung im internationalen Güterrecht
Erklärtes Ziel der VO-Vorschläge, die auf den aus dem Grünbuch 2006 gewonnenen Erkenntnissen beruhen, ist die Beseitigung von Unsicherheiten und Hindernissen im Binnenmarkt, die durch ungeklärte Vermögensverhältnisse bei Paaren mit internationalem Hintergrund entstehen. Erstmals soll damit, gestützt auf Art 81 Abs 3 AEUV, eine umfassende Regelung für grenzüberschreitende Sachverhalte im Güterrecht geschaffen werden. Damit erkannte die EU nicht nur die Notwendigkeit eines einheitlichen Anknüpfungssystems für die güterrechtlichen Aspekte dieser Verbindungen, die insb iZm der Aufteilung und Verwaltung des Vermögens aufgrund unterschiedlicher mitgliedstaatlicher materiell- und kollisionsrechtlicher Regelungen praktische und rechtliche Probl...