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Realteilungsvertrag ist ein genehmigungspflichtiges Veräußerungsgeschäft
iFamZ 2011/179
§810 ABGB
Schließt die bedingt erbantrittserklärte Alleinerbin als Vertreterin der Verlassenschaft mit der Miteigentümerin einer Liegenschaft einen Realteilungsvertrag, so stellt dies als nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörend ein genehmigungspflichtiges Veräußerungsgeschäft dar. Da nach der Aktenlage (auch) wegen Beteiligung eines minderjährigen Pflichtteilsberechtigten die Errichtung eines Inventars zu erwarten ist und die fragliche Liegenschaft noch nicht (teil)inventarisiert wurde, haben die Vorinstanzen den Antrag auf verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung gem § 810 Abs 3 ABGB zu Recht abgewiesen.