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iFamZ 4, Juli 2011, Seite 210

Die Behandlung von Schenkungen zwischen Ehegatten im Aufteilungsverfahren

Kritik an der herrschenden Rechtsprechung und Lösungsansatz

Astrid Deixler-Hübner

Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob über Schenkungen eines Ehegatten an den anderen das Aufteilungsgericht entscheidet und wie dort ein allfälliger Ausgleich vorzunehmen ist. Dabei sollen vor allem die einzelnen Schwachpunkte der sich nun anscheinend verfestigten Judikaturlinie aufgezeigt und ein eigener Lösungsansatz geboten werden.

I. Allgemeines

Schenkungen unter Ehegatten unterliegen – im Gegensatz zu Kauf-, Tausch-, Darlehens- oder Rentenverträgen – keinen Sonderregelungen, wonach diese nur in einem Notariatsakt abgeschlossen werden können. Bloß für eine Schenkung oder wirkliche Übergabe besteht gem § 1 Abs 1 lit d NotaktG Notariataktspflicht. Wird die Schenkung nicht in einem Notariatsakt festgehalten, so heilt der Formmangel durch eine nachträgliche Erfüllung. Auch schenkungsweise Zessionen der Ehegatten sowie ein unentgeltlicher Schulderlass gelten als formfrei.

In diesem Zusammenhang soll das Augenmerk auf die Frage nach dem Schicksal von gegenseitigen Schenkungen der Ehegatten im Aufteilungsverfahren gerichtet werden. Vor allem wird im Folgenden die Genese der dazu ergangenen Rsp dargestellt.

Bei solchen Konstellationen stellen sich insb zwei Fragen:

1.

Welches G...

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