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Gefährdungsbegriff, Abwägungsgebot zur Reduktion der Wahrscheinlichkeit von Folgeunterbringungen
iFamZ 2011/166
§§ 3, 32a UbG
LG Linz , 35 R 8/11s
Wenn eine Patientin beim Autofahren während paranoidschizophrener Episoden erregt mit eingebildeten Stimmen spricht und dadurch eine erhebliche Einschränkung der notwendigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verursacht wird, liegt eine ernstliche und erhebliche Selbst- bzw Fremdgefährdung vor.
Durch den erreichbaren Behandlungsfortschritt bei fortgesetzter Unterbringung (Stabilisierung, Lockerung familiärer Konfliktsituationen, Erlernen adäquater Reaktion auf Irritationen) kann iSd § 32a UbG die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringert werden, dass die Betroffene nach Aufhebung der Unterbringung neuerlich in ihrer Freiheit beschränkt werden muss.