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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Liegenschaftsverkaufs
iFamZ 2011/155
Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundbesitz setzt den offenbaren Vorteil des Betroffenen voraus. Es liegt kein grober Rechtsfehler der Vorinstanz vor, wenn keine nachvollziehbaren Gründe gegen die Veräußerung sprechen.
Der vom Betroffenen gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 62 AußStrG) unzulässig.
1. Im Sachwalterbetreuungsverfahren steht der betroffenen Person, die des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt und deswegen geschäftsunfähig ist, bei Uneinigkeit zwischen ihr und dem Sachwalter über eine Maßnahme, die der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedarf, ein eigenes Rekursrecht gegen eine dem Willen des Sachwalters folgende gerichtliche Entscheidung auch dann zu, wenn die bekämpfte Entscheidung in den Wirkungskreis des Sachwalters fällt (RIS-Justiz RS0124785; zuletzt 3 Ob 230/10k).
2. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundbesitz setzt den offenbaren Vorteil des Betroffenen voraus (2 Ob 196/05w mwN). Diese Frage muss das Gericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insb unter ...