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iFamZ 4, Juli 2011, Seite 204

Umbestellung des Sachwalters

iFamZ 2011/154

§ 62 AußStrG

Der bisherige Sachwalter ist legitimiert, namens des Betroffenen ein Rechtsmittel gegen einen Umbestellungsbeschluss einzubringen. Die Beurteilung der Notwendigkeit der Umbestellung eines Sachwalters ist auf den Einzelfall bezogen und betrifft grundsätzlich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.

(...) Eine Einzelfallentscheidung ist für den OGH nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm korrigiert werden müsste (RIS-Justiz RS0044088). Ein solcher Fall liegt nicht vor: Das Erstgericht hat sich am einen persönlichen Eindruck von der Person des Betroffenen verschafft (ON 30) und wegen der Persönlichkeit des Bruders einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie kontaktiert. Im Übrigen wird gegen die Person des bestellten Sachwalters auch nichts Konkretes vorgebracht; die Rechtsmittelausführungen zielen darauf ab, dass aus verschiedenen Gründen die Bestellung des Bruders des Pflegebefohlenen sinnvoller wäre. (...)

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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