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iFamZ 4, Juli 2011, Seite 198

Teilversicherung für Kindererziehung bedingt Export des Kinderbetreuungsgeldes nach der WanderarbeitnehmerVO

iFamZ 2011/146

§ 8 Abs 1 Z 2 lit g ASVG, Art 73 VO (EWG) 1408/71

Die Teilversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Kindererziehung begründet die Arbeitnehmereigenschaft S. 199nach der WanderarbeitnehmerVO (EWG) 1408/71, weshalb das österreichische Kinderbetreuungsgeld in die Schweiz zu exportieren ist, wenn dort kein Anspruch auf eine vergleichbare Leistung besteht.

Die Klägerin, eine österreichische Staatsbürgerin, hat am in Innsbruck ihren Sohn M geboren. Sie teilte ihrer in Innsbruck ansässigen Arbeitgeberin, bei der sie zum Geburtszeitpunkt beschäftigt war, mit, dass sie die „volle“ gesetzliche Karenzierung ihres Arbeitsverhältnisses bis zum zweiten Geburtstag ihres Sohnes in Anspruch nehmen werde. In weiterer Folge vereinbarte die Klägerin mit ihrer Arbeitgeberin eine Verlängerung der Karenz bis . Die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Sohnes in Innsbruck gewohnt hatte, zog im März 2007 mit ihrem Sohn in die Schweiz, weil ihr Ehemann dort am ein Arbeitsverhältnis angetreten hatte. Die Klägerin war bis gegen Entfall des Arbeitsentgelts karenziert; sie hat in dieser Zeit in Österreich und anschließend in der Schweiz ihren Sohn erzogen.

Die beklagte Gebietskrankenkasse g...

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