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iFamZ 4, Juli 2011, Seite 198

Weiterwirken einer Vollmacht nach Volljährigkeit des Kindes

iFamZ 2011/145

§ 35 ZPO

Erteilt ein Elternteil einem Rechtsanwalt Vollmacht, damit er namens des Kindes Rekurs erhebt, ist mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes keine Vollmachtserteilung durch das Kind erforderlich.

Das Erstgericht wies den am erhobenen Sachantrag der am geborenen Antragstellerin auf Endabrechnung hinsichtlich des § 18-MRG-Verfahrens betreffend ein Haus in Wien ab. Die Zustellung dieses Sachbeschlusses an die Antragstellerin erfolgte am an den die Antragstellerin vertretenden Rechtsanwalt.

Gegen den Sachbeschluss des Erstgerichts erhob die Antragstellerin, „vertreten durch (deren Vater) ..., vertreten durch RA ..., mit dem am im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Rechtsmittelschriftsatz Rekurs. Mit einer am eingebrachten Eingabe teilte die Antragstellerin dem Erstgericht mit, dass sie das Vollmachtsverhältnis mit dem bisherigen Vertreter aufgelöst habe. Nach der Aktenvorlage an das Rekursgericht stellte dieses die Akten dem Erstgericht mit folgendem „Ersuchen“ vom zurück:

„Nach dem Aktenvermerk ... ist die Antragstellerin am geboren. Sie ist daher offensichtlich nicht mehr minderjährig. RA ... vertritt den Vater. Es fehlt daher die nach erteilte ...

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