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iFamZ 5, September 2008, Seite 251

Maß der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem nicht einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen

iFamZ 123/08

§ 146c ABGB

Bei der Behandlung eines nicht einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen orientiert sich das Maß der ärztlichen Aufklärungspflicht am Kenntnisstand des mit dem Arzt (Augenarzt) in Verbindung tretenden Elternteils. Der Kenntnisstand eines beim Aufklärungsgespräch nicht anwesenden (weiteren) gesetzlichen Vertreters des Patienten (hier: eines Zahnarztes) ist unbeachtlich.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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