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PV-Info 12, Dezember 2023, Seite 4

Eine kurze Einführung in die Rechtsgeschäftslehre oder der rechtliche Wert von Aussagen für das Arbeitsverhältnis

Christoph Wiesinger

Die Rechtsgeschäftslehre ist einer der Grundpfeiler des bürgerlichen Rechts. Sie beschäftigt sich mit der Frage, wie Rechtsgeschäfte zustande kommen und welche Bedeutung ihnen zukommt. Im Arbeitsrecht spielt sie nicht nur beim Abschluss des Arbeitsvertrags eine Rolle, sondern auch bei zahlreichen anderen Ereignissen, die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses eine rechtliche Bedeutung haben können. Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick bieten.

Die Begriffe „Rechtsgeschäft“ und „Vertrag“ sind nicht ident. Rechtsgeschäft ist jede Willenserklärung, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet ist. Ein Rechtsgeschäft kann durch Abgabe einer einzigen Willenserklärung zustande kommen, es können aber auch zwei Willenserklärungen erforderlich sein (so etwa beim Vertrag, dazu aber noch im Folgenden).

Von der Willenserklärung ist die Wissenserklärung zu unterscheiden; bei ihr erklärt jemand nur, dass eine Tatsache seinem Wissen nach so oder so ist. Die Wissenserklärung zieht im Regelfall keine Rechtsfolgen nach sich, weil der Erklärende nicht rechtsgeschäftlich handeln will.

Beispiel 1

Der Dienstzettel ist eine Wissenserklärung des Arbeitgebers über den Inhalt eines – in aller...

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