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iFamZ 5, September 2008, Seite 248

Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums Betriebswirtschaft

iFamZ 112/08

§ 140 ABGB

Während ein Doktoratsstudium die Unterhaltspflicht der Eltern nur dann verlängert, wenn der bisherige Studienfortgang überdurchschnittlich war, der Erwerb des Doktorats ein besseres Fortkommen erwarten lässt, das Studium zielstrebig betrieben wird und ein maßstabsgerechter Elternteil seinem Kind bei intakten Familienverhältnissen weiterhin Unterhalt gewähren würde, gelten im Fall eines Masterstudiums weniger strenge Anforderungen, weil dieses Studium noch unmittelbar der Berufsvorbildung dient. Da das vom Kind abgeschlossene Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft nicht für die Zulassung zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer ausreicht und der Abschluss des Master-Studiums deshalb eine deutliche Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten mit sich bringt, bleibt der Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums grundsätzlich aufrecht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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