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Neue Grenzgängerregelung im DBA Deutschland ab 1. 1. 2024 – Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Wie in PV-Info 10/2023 berichtet (Kunesch/Platzer, Neue Grenzgängerregelung im DBA Deutschland ab – Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, PV-Info 10/2023, Seite 13 [14 ff]), haben sich die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands über Anpassungen des DBA an die aktuellen beruflichen Gegebenheiten geeinigt. Im Folgenden erläutern wir die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Einkünfte von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Vereinbarte Abänderungen im DBA Deutschland
Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands haben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst folgende Änderungen auf den Weg gebracht:
De-minimis-Regelung für Ortskräfte im öffentlichen Dienst;
Grenzgängerregelung.
Inkrafttreten
Entsprechend den differenzierten Inkrafttretensbestimmungen wird die geänderte Grenzgängerregelung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst unabhängig vom Zeitpunkt des noch ausstehenden Austausches der Ratifizierungsurkunden bereits ab zur Anwendung kommen. Für die Einführung der De-minimis-Regelung für Ortskräfte im öffentlichen Dienst muss allerdings noch die Ratifizierung der beiden Staaten abgewartet werden; die Änderung findet ab dem Folgejahr Anwendung.
Regelung für die Zuteilung der Einkünfte von Beschäftigte...