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Auswirkungen der Insolvenz auf die Unterhaltspflicht
iFamZ 2010/136
(verstärkter Senat)
Der geldunterhaltspflichtige Vater wurde 2008 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 358 Euro für Vanessa (geboren 1996) und von 301 Euro für Dennis (geboren 2000) verpflichtet. Infolge rechtskräftiger Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens wurde das über das Vermögen des Vaters eröffnete Schuldenregulierungsverfahren am aufgehoben. Am wurde er Vater eines weiteren Sohnes. Am heiratete er dessen Mutter und lebt mit den beiden zusammen. Seine nunmehrige Ehegattin bezieht seit Mai 2009 Kinderbetreuungsgeld von 26,60 Euro täglich. In der Zeit von April 2008 bis März 2009 verfügte der Vater über ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.005,09 Euro. Er beantragte unter Hinweis auf seine zusätzlichen Sorgepflichten und das eingeleitete Abschöpfungsverfahren die Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht ab , und zwar für Vanessa auf 241 Euro monatlich und für Dennis auf 193 Euro monatlich. Das Erstgericht wies das Unterhaltsherabsetzungsbegehren für April 2009 (unbekämpft) ab und gab ihm im Übrigen für die Zeit ab statt. Das Rekursgericht bestätigte.
Der verstärkte Senat des OGH hob infolge Rekurses der Kinder die Entsche...