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Die Einräumung einer Stifterstellung als Schenkung unter Lebenden im Pflichtteilsrecht
Die Vermögenswidmung an eine Privatstiftung ist eine Schenkung gem § 781 Abs 2 Z 4 ABGB, wenn der Geschenkgeber Vermögen an die Privatstiftung überträgt, die dafür keine Gegenleistung erbringt. Die Einräumung einer Begünstigtenstellung ist eine Schenkung gem § 781 Abs 2 Z 5 ABGB, wenn der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine vermögenswerte Begünstigtenstellung verschafft, auf deren Grundlage der Geschenknehmer Zuwendungen aus dem vom Geschenkgeber gewidmeten Vermögen erhält, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Wie ist nun der Fall zu beurteilen, wenn der Stifter einer Privatstiftung seine Stifterstellung dazu nutzen kann, das von einer anderen Person gewidmete Vermögen aus der Privatstiftung zu erwerben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen? Kann in diesem Fall eine Schenkung von der widmenden Person als Geschenkgeberin an den entsprechend berechtigten Stifter als Geschenknehmer vorliegen?
I. Beispielsfälle als Ausgangspunkt
Als Ausgangspunkt zur Beantwortung dieser Fragen sollen zwei typische Beispielsfälle skizziert werden.
1. Beispiel 1: Erwerbsmöglichkeit nach Ableben des Mitstifters
Die AB Privatstiftung wird durch die Personen A und B als Mitstifter unter Lebenden errichtet. Die Stifter widmen der AB Pr...