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KURZINFO
Neuerungen durch Umsetzung der MediationsRL in Österreich
Das Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-MediatG), BGBl I 2011/xx, zur Umsetzung der MediationsRL (EG) Nr 52/2008 wurde vor Kurzem im Parlament beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sind mit in Kraft getreten. Ziel der MediationsRL ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Gerichtsverfahren und Mediation zu gewährleisten. Die RL enthält – anders als das bereits seit 2004 in Österreich geltende ZivMediatG – keine Qualitäts- und Zulassungskriterien für Mediatoren. Um die in Österreich mit dem ZivMediatG etablierten hohen Qualitätsstandards beizubehalten, bleiben die Bestimmungen für Mediatoren, die in die vom BMJ geführte Liste eingetragen sind, nach wie vor unverändert in Geltung. Die Umsetzung der RL erfolgt zur einfacheren Unterscheidbarkeit – mit Ausnahme des „Mediationsvergleichs“ gem § 433a ZPO – im neuen EU-MediatG und nur im zwingend erforderlichen Ausmaß. Weitgehend wird die RL übernommen.
Der Anwendungsbereich des EU-MediatG ist auf grenzüberschreitende Sachverhalte innerhalb der EU beschränkt. Es kommt daher nur bei ...